Gastaufnahmevertrag

Das sollten Sie bei Ihrer Zimmerreservierung beachten:

Allgemeine Information zum Gastaufnahmevertrag

Die Stadt Bad Belzig und die Bad Belzig Kur GmbH sind selbst nicht Vermieter bzw. Gastwirt, daher werden für die Vollständigkeit und Richtigkeit der nachfolgenden Angaben keine Gewähr und keine Haftung übernommen. Es handelt sich bei den nachfolgenden Informationen lediglich um Hinweise für unsere Gäste sowie für unsere Gastwirte bzw. Vermieter. Die Gastwirte bzw. Vermieter sind nicht an unsere allgemeinen Hinweise gebunden und haben die Möglichkeit, eigene vertragliche Regelungen zu verwenden.

1. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

(1) Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
(2) Der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
(3) Der Gastwirt (Hotelier, Zimmervermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
(4) Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
(4.1) Die Einsparungen betragen nach den Erfahrungssätzen bei Ferienwohnungen 10% des Übernachtungspreises; bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises; bei Übernachtung mit Frühstück 20% des Preises.
(4.2) Der Gast hat das Bedienungsgeld in betriebsüblicher Höhe auf den ermäßigten Betrag zu bezahlen aufgrund der tarifvertraglichen Verpflichtung des Gastwirts bzw. Hoteliers.
(5) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
(5.1) Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu bezahlen.
(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist am Amtsgericht Brandenburg an der Havel.
(7) Verbindlich ist das vom Beherbergungsbetrieb abgegebene Angebot, auch wenn dieses von den Angaben in diesem Unterkunftsverzeichnis abweicht.

2. Unterkunftsverzeichnis

Alle im Unterkunftsverzeichnis (ab Seite 32) enthaltenen Angaben beruhen auf Informationen der Vermieter. Die Stadt Bad Belzig und die Bad Belzig Kur GmbH übernimmt für deren Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr. Sie haftet auch nicht für die Folgen von Satzfehlern.

Bitte beachten Sie, dass die Tourist-Information Bad Belzig Unterkünfte lediglich vermittelt. Ein Miet- oder Beherbergungsvertrag kommt lediglich zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande. Die im Unterkunftsverzeichnis aufgeführten Preise verstehen sich bei Hotels & Pensionen pro Person und Nacht, bei Ferienwohnungen & Ferienhäuser pro Wohnung und Nacht. Sie enthalten Bedienungsgeld und die Mehrwertsteuer, jedoch nicht die Kurtaxe.

3. Kurbeitrag (Kurtaxe)

Seit Februar 1995 ist Bad Belzig staatlich anerkannter Luftkurort und damit berechtigt, einen Kurbeitrag (Kurtaxe) zu erheben. Zunächst – der Kurbeitrag wird separat erhoben. Er ist zweckgebunden und wird ausschließlich für örtliche touristische Zwecke eingesetzt, um den Gästen den Aufenthalt bei uns in Bad Belzig so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit Sie sich ein Bild machen können, wohin diese Gelder fließen, seien beispielhaft einige Aufgaben aufgeführt: da ist die Sicherung und Pflege sowie Unterhaltung der Burg Eisenhardt mit dem Museum, dem Aussichtsturm, dem Burgkeller, da ist die Gästeinformation im Stadtzentrum und die Park- und Grünanlagen an der Kur- und Freizeitachse.

(Fast) Jeder Gast ist beitragspflichtig. Die Anmeldung und Bezahlung erfolgt in der Regel beim Vermieter. Sowohl Gast als auch Gastgeber haften für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung des Kurbeitrages. Jeder Gast kann beim Vermieter die aktuelle Kurbeitragssatzung der Stadt Bad Belzig einsehen. Kurbeitragspflichtiges Gebiet ist ausschließlich die Stadt Bad Belzig mit ihren zum Stadtgebiet gehörenden Ortsteilen Weitzgrund und Wendoche.

Der zurzeit (Dezember 2012) gültige Kurbeitragssatz liegt bei 1,50 Euro pro Erwachsener und Übernachtung. Kinder bis 18 Jahre bezahlen 0,75 Euro.

Vom Kurbeitrag sind befreit:

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten,
  • Schwerbehinderte, deren Behinderungsgrad mindestens 80 v. H. beträgt,
  • Begleitpersonen, von Schwerbehinderten, die lt. amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind...

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, sind wir Ihnen gern behilflich.
Wenden Sie sich bitte direkt an die Tourist-Information Bad Belzig,
Telefon (033841) 94900
Fax (033841) 94999
E-Mail: tourist.information@bad-belzig.de

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