Reisebedingungen für Arrangements

Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für unsere Arrangements. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „der Kunde" – mit der Bad Belzig Kur GmbH, nachstehend „BBKur" abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Arrangements der BBKur. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gäste­führungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde der BBKur den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage ihres Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.2. Im Falle einer elektronischen Übermittlung des Buchungswunschs bestätigt die BBKur dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.
1.3. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung der BBKur an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung
übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4. Weicht die Buchungsbestätigung der BBKur von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot der BBKur vor, an welches diese 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zustande, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die BBKur dem Kunden ein schriftliches Angebot für ein Arrangements unterbreitet hat.
1.5. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtun­gen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, ­soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1. Die von der BBKur geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Arrangements und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der BBKur nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

3. Anzahlung/Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10 % des Reisepreises.
3.2. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins,
a) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung ­einschließt und der Reisepreis 75 Euro pro Person nicht übersteigt,
a) falls vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist.
3.4. Ist die BBKur zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurück­behaltungsrecht des Gastes besteht, so ist BBKur berechtigt, nach Mahnung mit Frist­setzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten.

4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird ­empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu ­erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der BBKur.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen der BBKur Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen der BBKur wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
b) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
c) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
d) vom 11. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 60%
e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend ­empfohlen.
4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der BBKur nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als das vorstehend festgelegte Arrangement. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.5. Die BBKur behält sich vor, anstelle des vorstehenden Arrangements eine höhere, ­konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BBKur nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als das jeweils anwendbare Arrangement entstanden sind. Macht die BBKur ­einen solchen Anspruch geltend, so ist die BBKur verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (­Umbuchungen) vorgenommen, so kann die BBKur, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von Euro 26,– ­erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden
(Mängel­anzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der BBKur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der BBKur erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die BBKur bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist ­bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der BBKur oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber der BBKur unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine Geltend­machung in Textform wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

6. Besondere Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
bei Arrangements mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten
6.1. Bei Arrangements, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness­angebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden, sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die ent­sprechende Behandlung oder Leistung für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.
6.2. Die BBKur schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen.
6.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die BBKur nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

7. Haftung
7.1. Die vertragliche Haftung der BBKur für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die BBKur für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.2. Die BBKur haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Arrangements angebots der BBKur sind und für den Kunden erkennbar und in der Reise­ausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder
b) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
7.3. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Arrangements der BBKur sind und von dieser zusätzlich zum gebuchten Arrangement lediglich nach Ziff. 7.2 vermittelt werden, haftet die BBKur nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die BBKur nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
7.4. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleich­wertigen anderen Reise verlangen, wenn BBKur in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch BBKur dieser gegenüber geltend zu machen.
7.5. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
8.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der BBKur zu vertretenden Gründen nicht in ­Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung.
8.2. Die BBKur wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge ­handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurückbezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen ­Leistungsträgern tatsächlich an die BBKur zurückerstattet worden sind.

9. Verjährung
9.1. Alle übrigen Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der BBKur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BBKur beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BBKur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der BBKur beruhen.
9.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
9.3. Die Verjährung nach Ziffer 9.1 und 9.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
9.4. Schweben zwischen dem Kunden und der BBKur Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die BBKur die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem BBKur findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.2. Der Kunde kann die BBKur nur an dessen Sitz verklagen.
10.3. Für Klagen der BBKur gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maß­gebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der BBKur vereinbart.
10.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen inter­nationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und der BBKur anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004–2011
Reiseveranstalter ist:
Bad Belzig Kur GmbH, Am Kurpark 15, 14806 Bad Belzig
vertreten durch: Dr. Christian Kirchner
Telefon (03 38 41) 3 88 00
Fax (03 38 41) 38 80 19
E-Mail: info@steintherme.de

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